Atemschutztauglichkeit unserer Kameraden

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Check der Atemschutztauglichkeit unserer Kameraden

Die Atemschutzgeräteträger in den Feuerwehren müssen sich neben einer ärztlichen Untersuchung (G26) einer weiteren Überprüfung unterziehen. Die Atemschutztauglichkeit muss einmal im Jahr in Form einer Belastungsübung durch die Einsatzkräfte nachgewiesen werden. In einer Atemschutzübungsanlage ist in voller Einsatzmontur inklusive Atemschutz unter einsatznahen Bedingungen wie z.B. Dunkelheit, Rauch und blitzende Lichter, ein Parcours mit Hindernissen, schmalen Durchgängen und anderen Hindernissen meist kriechend zu absolvieren. Außerdem werden die Kameraden auf ihre körperliche Belastungsfähigkeit hin geprüft, z.B. auf einem Laufband, oder auf dem geliebten „Leitersimulator“,
Vier von uns haben heute Abend diese Belastungsübung absolviert und sich als absolut fit gezeigt!